5.9.05

Ost-Zuwanderung: Jeder kann kommen.

Es ist zu hoffen, dass sich der Stimmbürger bewusst ist, worum es im Referendum am 25. Sept. 2005 geht. Bei einem Ja stimmt man zu, dass Leute aus den Staaten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern, Estland, Lettland, Litauen das Recht bekommen, in der Schweiz ohne Bewilligung zu arbeiten und zu wohnen. Das gilt für alle Arbeitnehmer und Selbständige, und auch für Rentner und Studenten. Zitiert aus TA-Artikel:
"Wer sich in der Schweiz niederlässt, darf auch seine Familie mitbringen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatte, Kinder). Das gilt auch dann, wenn er zu wenig verdient, um diese zu unterhalten, und deswegen Sozialhilfe beziehen muss."
Jeder kann als selbstständig Erwerbender kommen und sich hier niederlassen. Die flankierenden Massnahmen gelten nicht für selbstständig Erwerbende. Er kann seine Preise frei bestimmen.
"Dürfen Unternehmen aus den neuen EU-Staaten in der Schweiz Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel ein Parkett verlegen?
Ja, während dreier Monate im Jahr können sie in die Schweiz kommen, um hier Dienstleistungen zu erbringen. Dafür brauchen sie keine Bewilligung."
.. lesen Sie den ganzen Artikel.
Tages-Anzeiger vom 04.07.2005. Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit. Von Philipp Mäder.
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/515614.html
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/print/schweiz/515614.html

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