3.9.05

Personenfreizügigkeit: Jeder kann kommen, auch ohne Arbeitsvertrag.

Bei einem Ja zur Ostzuwanderung kann praktisch jeder frei in die Schweiz einreisen, Arbeit suchen und sich niederlassen. Ein Arbeitsvertrag ist nicht nötig. Sowas wird Probleme geben in der übervölkerten Schweiz, die schon jetzt kaum zurecht kommt mit 21 Prozent gemeldeten wohnansässigen Ausländern, etwa 500 000 Grenzgängern und weit über 300 000 Illegalen. Deshalb sollte die Vorlage abgelehnt werden.
"Viele Befürworter der Ausweitung der Personenfreizügigkeit tun so, als könne bei einem Ja nur ein sehr limitierter Kreis von Leuten aus den EU-Oststaaten in die Schweiz kommen kann. Oft wird fälschlicherweise behauptet, es brauche dazu einen Arbeitsvertrag. Die Darlegungen hier zeigen jedoch, dass faktisch jeder kommen könnte und dass es kaum mehr möglich sein würde, jemanden aus einem EU-Oststaat aus der Schweiz auszuweisen.
Besonders einfach ist das Kommen und Arbeiten in der Schweiz für Kurzeinsätze unter 90 Tagen. Dazu ist gar keine Aufenthaltserlaubnis mehr nötig, die Einsätze müssen nur noch bei den Behörden angemeldet werden."
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Wer hat denn nun wirklich das Recht, zu kommen? Hintergrundinformationen zur Beurteilung Personenfreizügigkeit. Nationalrat Luzi Stamm, Baden.
http://www.mittellandkomitee.ch/05/01.pdf

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