21.1.05
EU: Dienstleistungsfreiheit
"Die Dienstleistungsfreiheit beinhaltet das Recht, von einem Mitgliedstaat aus ungehindert einzelne Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, ohne dort eine ständige Niederlassung zu unterhalten.Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bittner: http://www.kanzlei-bittner.de/taetigkeitsbereiche/europarecht/dienstleistungsfreiheit.htm
Die Tatsache der Ausrichtung auf vorübergehende Erwerbstätigkeiten auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates unterscheidet die Dienstleistungsfreiheit von der Niederlassungsfreiheit."