16.1.05

Freier Personenverkehr CH - EU

S E C O - Freier Personenverkehr CH - EU
"Am 01.06.2002 sind die sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft getreten. Eines dieser Abkommen führt schrittweise den freien Personenverkehr auf dem ganzen Gebiet der EU und der Schweiz für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EU sowie für die Schweizer Staatsangehörigen ein.
Flankierende Massnahmen
Die sogenannten flankierenden Massnahmen bezwecken, ein drohendes Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, welches mit der Einführung des freien Personenverkehrs verbunden ist.
Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die Schweiz"
http://www.seco-admin.ch/themen/arbeit/recht/personenverkehr/unterseite00171/
index.html?lang=de&PHPSESSID=e506234985921565da421429ffb7b19e


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