15.1.05

Inkraftreten Personenfreizügigkeit Osteuropa bereits 2005

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
"Das Abkommen über den freien Personenverkehr (Freizügigkeitsabkommen) zwischen der Schweiz
und der Europäischen Union regelt Einreise und Aufenthalt von Angehörigen der EU- und EFTA-Staaten.
Die Personen-Freizügigkeit wird schrittweise eingeführt. Zwischen der Schweiz und den
zehn neuen EU-Mitgliedländern wird der freie Personenverkehr ebenfalls schrittweise, aber
nach einem gesonderten Übergangsregime eingeführt (voraussichtlich zweite Hälfte 2005)."
http://www.standortschweiz.ch/imperia/md/content/seco/deutsch/download2003/98.pdf

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