16.1.05

Personenfreizügigkeit: Ausdehnung des Abkommens und Revision der flankierenden Massnahmen

Ausdehnung des Abkommens und Revision der flankierenden Massnahmen

Offizielle Texte: Abkommenstexte, Vernehmlassung und Botschaft
Medienmitteilungen
"In einem Zusatzprotokoll wurde eine separate Übergangsregelung in Bezug auf die neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten festgelegt: Dieses Übergangsregime sieht eine schrittweise und kontrollierte Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes gegenüber Arbeitskräften aus diesen neuen Mitgliedstaaten vor. Arbeitsmarktliche Beschränkungen (Inländervorrang, Kontingente, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen) können bis am 30. April 2011 weitergeführt werden."
http://www.europa.admin.ch/ba/weiter/pers/d/index.htm
Integrationsbüro EDA/EVD, Bundeshaus Ost, CH-3003 Bern


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