15.1.05
Flankierende Massnahmen
Das Bundesgesetz über die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die flankierenden Massnahmen wurde gleichzeitig mit den bilateralen Abkommen am 08.10.1999 verabschiedet. Es bezweckt, ein drohendes Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, das mit der Einführung des freien Personenverkehrs verbunden ist.
Die zur Zeit (gestützt auf die BVO) durchgeführten vorgängigen Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte können nicht mehr weitergeführt werden, weil sie diskriminierend sind. Die flankierenden Massnahmen sollen also eine Kontrolle der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen ermöglichen. Werden wiederholt Missbräuche festgestellt, können Massnahmen ergriffen werden, welche zwingende Mindestbedingungen festlegen.
..weiter..
http://www.seco-admin.ch/themen/arbeit/recht/personenverkehr/unterseite00170/?lang=de
Die zur Zeit (gestützt auf die BVO) durchgeführten vorgängigen Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte können nicht mehr weitergeführt werden, weil sie diskriminierend sind. Die flankierenden Massnahmen sollen also eine Kontrolle der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen ermöglichen. Werden wiederholt Missbräuche festgestellt, können Massnahmen ergriffen werden, welche zwingende Mindestbedingungen festlegen.
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