26.3.10
Dieses Blog wurde verschoben.
Dieses Blog befindet sich nun unter http://personenfreizuegigkeit2005.blogspot.com/.
Sie werden in 30 Sekunden automatisch weitergeleitet oder können dazu hier klicken.
Wenn Sie ein Feed-Abonnent sind, aktualisieren Sie Ihr Feed-Abonnement bitte auf
http://personenfreizuegigkeit2005.blogspot.com/feeds/posts/default.
30.12.08
Personenfreizügigkeit: Blog re-aktiviert.
Der ad-acta gelegte Blog von 2005 "Personenfreizügigkeit" wurde jetzt re-aktiviert, um an der neuen Abstimmungsdiskussion teilzunehmen. Die alten Argumente von 2005 sind teilweise immer noch gültig.
Neuer Blog "Personenfreizügigkeit 2009".
Zur Abstimmung vom 8. Februar 2009:
Das Freizügigkeitsabkommen ist einer der vielen bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU. Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Staaten erhalten das Recht, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung ist, dass sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständigerwerbend sind oder – bei Nichterwerbstätigen – ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können.
Der im Jahre 1999 abgschlossene Vertrag wurde für die acht 2004 beigetretenen osteuropäischen Staaten in einem ergänzenden Protokoll weitergeführt und am 25. September 2005 vom Schweizer Volk gutgeheissen.
Die bevorstehende Volksabstimmung am 8. Februar 2009 behandelt die Ergänzung der Freizügigkeit für die neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.
Eckdaten seit 1999:
* Unterzeichnung: 21. Juni 1999 (im Rahmen der Bilateralen I)
* Genehmigung durch das Volk: 21. Mai 2000 (mit 67,2% Ja)
* Inkrafttreten: 1. Juni 2002
* Unterzeichnung des ergänzenden Protokolls: 26. Oktober 2004
* Genehmigung des Protokolls durch das Volk: 25. September 2005 (mit 56% Ja)
* Inkraftsetzung des Protokolls: 1. April 2006
* Unterzeichnung des ergänzenden Protokolls II (Bulgarien/Rumänien): 27. Mai 2008
* Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien: 8. Februar 2009
Bund: Informationsportal Personenfreizügigkeit: http://www.europa.admin.ch/
Abstimmung vom 9. Februar 2009: http://www.news-service.admin.ch/
Neuer Blog "Personenfreizügigkeit 2009".
Zur Abstimmung vom 8. Februar 2009:
Das Freizügigkeitsabkommen ist einer der vielen bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU. Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Staaten erhalten das Recht, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung ist, dass sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständigerwerbend sind oder – bei Nichterwerbstätigen – ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können.
Der im Jahre 1999 abgschlossene Vertrag wurde für die acht 2004 beigetretenen osteuropäischen Staaten in einem ergänzenden Protokoll weitergeführt und am 25. September 2005 vom Schweizer Volk gutgeheissen.
Die bevorstehende Volksabstimmung am 8. Februar 2009 behandelt die Ergänzung der Freizügigkeit für die neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.
Eckdaten seit 1999:
* Unterzeichnung: 21. Juni 1999 (im Rahmen der Bilateralen I)
* Genehmigung durch das Volk: 21. Mai 2000 (mit 67,2% Ja)
* Inkrafttreten: 1. Juni 2002
* Unterzeichnung des ergänzenden Protokolls: 26. Oktober 2004
* Genehmigung des Protokolls durch das Volk: 25. September 2005 (mit 56% Ja)
* Inkraftsetzung des Protokolls: 1. April 2006
* Unterzeichnung des ergänzenden Protokolls II (Bulgarien/Rumänien): 27. Mai 2008
* Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien: 8. Februar 2009
Bund: Informationsportal Personenfreizügigkeit: http://www.europa.admin.ch/
Abstimmung vom 9. Februar 2009: http://www.news-service.admin.ch/
21.9.05
Wichtiger Gesetzestext
Die einzelnen Vertragsbestimmungen zur Personenfreizügigkeit können sie hier nachlesen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_142_112_681/app1.html
http://www.mittellandkomitee.ch/
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_142_112_681/app1.html
"Im hier aufgeschalteten Beitrag [] ist im Detail erklärt, welche Kategorien einwandern dürfen (wer „ausreichende“ finanzielle Mittel zur Verfügung hat, wer hier studieren will, wer als Selbständiger kommen will etc.). Weil praktisch jede Arbeit auch als selbständig Erwerbender ausgeführt werden kann, kann faktisch jeder einwandern (vgl. im Beitrag 01 den Schlusskommentar unter Punkt 10: „jeder kann kommen, keiner wird weg gewiesen“)."Mittellandkomitee
...weiter zur Webseite mittellandkomitee.ch
http://www.mittellandkomitee.ch/
18.9.05
Die flankierenden Massnahmen werden da gar nichts nützen.
In der Schweiz integrierte Auswanderer aus Osteuropa, darunter ehemalige Flüchtlinge, lehnen in der Mehrzahl die Personenfreizügigkeit ab.
Zitate:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/538663.html
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/print/schweiz/538663.html
Links:
http://www.ch-libre.ch/blog/personen/2005_01_01_personenfreizuegigkeit_archive.html
Zitate:
"Es gibt mehr Leute, als es Arbeit gibt. Und die Osteuropäer werden wegen der hohen Löhne in die Schweiz kommen. Die flankierenden Massnahmen werden da gar nichts nützen.Tages-Anzeiger 10.09.2005, «Ungelernte Arbeitskräfte werden kommen»
Auch die slowakischen Secondos Adrienne Suvada und Andre Macejko, beide 20 Jahre alt, fürchten sich vor der Masseneinwanderung ungelernter Arbeitskräfte aus Osteuropa. «Die Kriminalität wird steigen, wenn mehr schlecht integrierbare Menschen in die Schweiz kommen."
..Artikel im TA lesen
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/538663.html
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/print/schweiz/538663.html
Links:
http://www.ch-libre.ch/blog/personen/2005_01_01_personenfreizuegigkeit_archive.html
16.9.05
Folgen der erweiterten Personenfreizügigkeit.
Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf das wirtschaftlich unterentwickelte Ost-Europa mit grosser Arbeitslosigkeit und niedrigem Lebensstandard wird grosse Auswirkungen auf unsere Wirtschaft haben.
http://www.forum-schweiz.org/de/index.htm
"Die Personenfreizügigkeit ermöglicht die gegenseitige Zuwanderung der Bürger der Vertragsstaaten. Einwandernde müssen behandelt werden wie Inländer: Sie haben den gleichen Anspruch auf Leistungen der Sozialwerke (AHV;IV;ALV) und gleichen Zugang zu Arbeits-,Ausbildungs- und Studienplätzen. Sie erhalten auch das Recht auf Familiennachzug sowie auf Land- und Immobilienerwerb."Welche Folgen hat die Personenfreizügigkeit? Informationen zur Abstimmung vom 25. September
...weiter lesen
http://www.forum-schweiz.org/de/index.htm
Zuwanderung nimmt massiv zu.
"Ein Blick ins Ausland widerlegt sämtliche – völlig haltlosen – Beschwichtigungen der Befürworter, dass es keine Einwanderung geben werde. In Schweden nahm seit der Osterweiterung die Anzahl Ost-Einwanderer um 66% zu. In England haben sich bis Ende März 2005 176'000 Osteuropäer angemeldet."Zitat aus: Einwanderung ohne Ende, Einwanderung bis zum Ende... von Lukas Reimann.
http://www.ch-libre.ch/neuebeitraege/einwanderung%20ohne%20Ende_Lukas_Reimann_023.pdf