21.9.05

Wichtiger Gesetzestext

Die einzelnen Vertragsbestimmungen zur Personenfreizügigkeit können sie hier nachlesen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_142_112_681/app1.html
"Im hier aufgeschalteten Beitrag [] ist im Detail erklärt, welche Kategorien einwandern dürfen (wer „ausreichende“ finanzielle Mittel zur Verfügung hat, wer hier studieren will, wer als Selbständiger kommen will etc.). Weil praktisch jede Arbeit auch als selbständig Erwerbender ausgeführt werden kann, kann faktisch jeder einwandern (vgl. im Beitrag 01 den Schlusskommentar unter Punkt 10: „jeder kann kommen, keiner wird weg gewiesen“)."
...weiter zur Webseite mittellandkomitee.ch
Mittellandkomitee
http://www.mittellandkomitee.ch/

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