30.12.08

Personenfreizügigkeit: Blog re-aktiviert.

Der ad-acta gelegte Blog von 2005 "Personenfreizügigkeit" wurde jetzt re-aktiviert, um an der neuen Abstimmungsdiskussion teilzunehmen. Die alten Argumente von 2005 sind teilweise immer noch gültig.
Neuer Blog "Personenfreizügigkeit 2009".
Zur Abstimmung vom 8. Februar 2009:
Das Freizügigkeitsabkommen ist einer der vielen bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU. Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Staaten erhalten das Recht, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung ist, dass sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständigerwerbend sind oder – bei Nichterwerbstätigen – ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können.
Der im Jahre 1999 abgschlossene Vertrag wurde für die acht 2004 beigetretenen osteuropäischen Staaten in einem ergänzenden Protokoll weitergeführt und am 25. September 2005 vom Schweizer Volk gutgeheissen.
Die bevorstehende Volksabstimmung am 8. Februar 2009 behandelt die Ergänzung der Freizügigkeit für die neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.
Eckdaten seit 1999:
* Unterzeichnung: 21. Juni 1999 (im Rahmen der Bilateralen I)
* Genehmigung durch das Volk: 21. Mai 2000 (mit 67,2% Ja)
* Inkrafttreten: 1. Juni 2002
* Unterzeichnung des ergänzenden Protokolls: 26. Oktober 2004
* Genehmigung des Protokolls durch das Volk: 25. September 2005 (mit 56% Ja)
* Inkraftsetzung des Protokolls: 1. April 2006
* Unterzeichnung des ergänzenden Protokolls II (Bulgarien/Rumänien): 27. Mai 2008
* Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien: 8. Februar 2009
Bund: Informationsportal Personenfreizügigkeit: http://www.europa.admin.ch/
Abstimmung vom 9. Februar 2009: http://www.news-service.admin.ch/


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