4.2.05
Die Bolkestein-Richtlinie der EU wird die "flankierenden Massnahmen" unterlaufen.
Argument gegen die Personenfreizügigkeit: die Bolkestein-Richtlinie der EU.
Dieses EU-Gesetz wird grenzüberschreitende Dienstleistungen liberalisieren und noch in diesem Jahr beschlossen werden.
http://detlefmue.goto-my.de/portal-075/html/modules.php?op=modload&name=News&file=
index&catid=5&topic=
Dieses EU-Gesetz wird grenzüberschreitende Dienstleistungen liberalisieren und noch in diesem Jahr beschlossen werden.
"Um was geht's eigentlich ?..weiter lesen
Ziel ist die Deregulierung sämtlicher Dienstleistungen. Unternehmen sollen nur noch den Anforderungen ihres Herkunftslandes unterliegen, Kontrollen des Tätigkeitslandes werden untersagt !
Damit können künftig nationale Standards im Bereich des Umweltschutzes, des Arbeitsrechts, der sozialen und gewerkschaftlichen Rechte usw. einfach unterlaufen und damit zerstört werden.
Es geht um den Bereich der Dienstleistungen in EU, einem der größten Bereiche überhaupt. Die sog. 'Bolkestein-Richtlinie' ist bisher ein Entwurf, über den die EU bereits im Jahr 2005 entscheiden will."
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