12.1.05

Schädliche Verträge und «Flankierende Massnahmen»

Untaugliches Vertragswerk.
“Den Begriff «flankierende Massnahmen» könnte man wirklich bald zum Wort, zur Aussage des Jahres erklären. Immer wieder «geistert» dieser Begriff in den Reden und Köpfen vieler «gewöhnlicher» Menschen und Politiker herum. Unter «flankieren» verstehe ich unter anderem «schützend begleiten». Es werden also neu gefasste Beschlüsse, Verordnungen usw. mit einer Flanke, mit einem Schutz, ausgestattet. Schon deswegen muss man sich die Frage stellen, ob etwas neu Beschlossenes für ein Land, für die jeweiligen Menschen zweckdienlich und gut ist, wenn man die «beschlossene Sache» flankieren muss, damit sie nicht eines Tages böse und zerstörend ausbricht.”
Zitat aus Leserbrief 16/12/2004
http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=988686&ressort=interessen#


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