13.1.05

Flankierende Massnahmen ? Handwerk droht Jobabbau

Flankierende Massnahmen ? ..nützen nur soweit wie sie von der EU in vereinbarten Übergangsregelungen geduldet werden. Nach Ablauf der Übergangsfristen werden die wichtigsten "flankierende Massnahmen" bezüglich Arbeit und Lohn im EU/EWR-Raum nicht mehr geduldet.
"Die EU will von 2007 an ausländischen Handwerkern erlauben, in Deutschland zu ihren Tarifen und Rechtsvorschriften zu arbeiten. Umgekehrt gilt das gleiche: Wer als in Deutschland ansässiger Betrieb in Frankreich Klempnerarbeiten anbieten will, braucht sich dann nicht mehr um französische Rechtsvorschriften zu kümmern. Es gilt ausschließlich das Recht des Heimatlandes."
Abendblatt: EU-Regeln: Handwerk droht Jobabbau
http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/13/386448.html


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