21.2.05

Freier Personenverkehr. Auch ohne Arbeitsvertrag.

Das Freizügigkeitsabkommen erstreckt sich auf Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende sowie Personen ohne Erwerbstätigkeit... so steht es in den Bilateralen I von 1999. Das öffnet allen EU-Bürgern die Tore für Arbeit und freie Niederlassung auch ohne Arbeit.
"Um Ängste vor allzu grosser Zuwanderung zu zerstreuen, verbreitet Bern die Behauptung, jeder Zuwanderer benötige einen Arbeitsvertrag. Das stimmt nicht. Die Personenfreizügigkeit begründet einen Rechtsanspruch auf Einwanderung. Längst nicht bloss Arbeitskräfte sind damit berechtigt, in die Schweiz einzuwandern."
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Schweizerzeit, Nr. 4, 18. Februar 2005
http://www.schweizerzeit.ch/frame_archiv.htm


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