21.6.05

Stop den geplanten Sach-Zwängen

Der Bundesrat gibt sich in naiver Weise erstaunt, wenn die EU auf die Zusammenhänge des Schengen-Abkommens mit der Personenfreizügigkeit aufmerksam macht. Für die Personenfreizügigkeit (Recht auf Niederlassung und Arbeit) im EU-Raum ist das Schengen-Abkommen (Reisefreiheit) eine logische Ergänzung zur Vervollständigung des Personenfreiraums. Die Schweiz wäre der erste Staat, der die Personenfreizügigkeit selektiv nicht allen EU-Mitgliedern gewähren würde und trotzdem ein Teil von Schengen ist.

Es machen sich schwere Logik-Defizite in den bilateralen Vertragswerken und dem Schweizer Referenden-Fahrplan bemerkbar:
- Die Bilateralen I enthalten ein de-facto wertloses Recht der Schweiz zur Genehmigung der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf neue EU-Staaten; gleichzeitig besteht die Drohung der Vertrags-Kündigung bei Nichtgenehmigung ("Guillotine-Klausel")(ist das überhaupt ernst zu nehmen ?).
- Ein Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen ohne Akzeptierung der erweiterten Personenfreizügigkeit ist aus der Optik der EU inakzeptabel (unlogisch). Damit ist auch dieser Teil der Bilateralen II gefährdet.

Es ist unverständlich, dass sich der Bundesrat auf solche Zwänge eingelassen hat und das Schweizer Volk auf undemokratische Weise unter Druck setzt.

Der Bundesrat hat in den Bilateralen I leichtfertig verhandelt indem unter anderem die Erweiterung der EU nicht als wichtiger Faktor erkannt wurde. An der Erweiterungsfrage scheiterte die EU-Verfassung. Es wäre wünschenswert, dass das Schweizer Stimmvolk durch ein NEIN zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit den von der Politiker-Klasse bewusst geplanten Zwängen ein Ende bereiten würde.

"Das Personenverkehrsabkommen garantiert allen Staatsangehörigen der EU im Staatsgebiet der Schweiz die gleiche Behandlung wie Inländern - Das heisst, jede Ungleichbehandlung auf Grund der Staatsangehörigkeit ist untersagt."

"Das Abkommen über den freien Personenverkehr betrifft:
- die Einreise, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Arbeitnehmern oder selbständig Erwerbstätigen
- die Einreise, den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Dienstleistungserbringern
- das Einreise- und Aufenthaltsrecht von Nichterwerbstätigen
- die Koordination der Sozialversicherungssysteme u. a. der Arbeitslosenversicherung"
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/seco/site/de/M5/20040728095404/navContent


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